Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der von Jessica Neef, Schillerstr. 1 in 55491 Büchenbeuren, nachfolgend „Betreiberin“ genannt, angebotenen Parkplätze sowie für den damit verbundenen Shuttle-Service zum und vom Flughafen Frankfurt-Hahn.
Mit Abschluss der Buchung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung eines Stellplatzes für das vom Kunden angegebene Fahrzeug.
Mit der Bereitstellung des Stellplatzes kommt grundsätzlich kein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag zustande. Eine besondere Bewachung, Überwachung oder Verwahrung des abgestellten Fahrzeugs oder der darin befindlichen Gegenstände wird nicht geschuldet.
Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und selbst gegen Diebstahl zu sichern.
3. Buchung und Parkdauer
Die Buchung erfolgt für den bei der Reservierung angegebenen Zeitraum. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung insbesondere die geplante Ankunfts- und Rückkehrzeit korrekt anzugeben.
Verlängert sich die tatsächliche Parkdauer über den gebuchten Zeitraum hinaus, wird die zusätzliche Parkdauer entsprechend der jeweils gültigen Preise nachberechnet werden.
4. Shuttle-Service
Im Zusammenhang mit einer Parkplatzbuchung bietet die Betreiberin einen Shuttle-Service zwischen dem Parkplatz und dem Terminal des Flughafens Frankfurt-Hahn an.
Der Shuttle-Service ist für bis zu vier Personen je gebuchtem Fahrzeug ohne zusätzliches Entgelt im Parkplatzpreis enthalten.
Für jede weitere Person wird für die gemeinsame Hin- und Rückfahrt ein Zuschlag von 3,00 Euro pro Person pro Fahrt berechnet.
Der Shuttle-Service erfolgt im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Verkehrsbedingte Verzögerungen, Wartezeiten oder Verzögerungen durch außergewöhnlich hohes Fahrgastaufkommen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Kunden sind selbst dafür verantwortlich, ausreichend Zeit für die Anreise, den Shuttle-Transfer sowie die Abfertigung am Flughafen einzuplanen.
Ein Anspruch auf Beförderung zu einer minutengenau bestimmten Uhrzeit besteht nicht.
5. Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor der bei der Buchung angegebenen Anreisezeit möglich.
Die Stornierung muss der Betreiberin innerhalb dieser Frist eindeutig mitgeteilt werden, beispielsweise über das Buchungssystem oder in Textform via E-Mail.
Nach Ablauf dieser Frist besteht kein vertraglicher Anspruch mehr auf eine kostenfreie Stornierung.
Soweit aufgrund einer kurzfristigen Stornierung oder Nichtanreise ein Anspruch der Betreiberin auf Vergütung oder Schadensersatz besteht, werden ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Nutzung des Stellplatzes berücksichtigt.
Gesetzlich bestehende Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrechte bleiben unberührt.
6. Nichtanreise
Erscheint der Kunde ohne vorherige fristgerechte Stornierung nicht zum vereinbarten Termin, kann die Betreiberin die vereinbarte Vergütung beziehungsweise einen gesetzlich zulässigen Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vermietung des Stellplatzes werden berücksichtigt.
7. Haftung für Fahrzeuge und Gegenstände
Die Betreiberin übernimmt keine Bewachung oder Verwahrung der abgestellten Fahrzeuge.
Eine Haftung allein aufgrund des Abstellens eines Fahrzeugs besteht insbesondere nicht für:
- Diebstahl oder versuchten Diebstahl des Fahrzeugs,
- Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug,
- Einbruch,
- Vandalismus,
- Beschädigungen durch unbekannte Dritte,
- Beschädigungen durch andere Kunden oder Fahrzeuge,
- Schäden durch Witterung, Sturm, Hagel oder sonstige Naturereignisse,
- sonstige Beschädigungen, die nicht durch eine Pflichtverletzung der Betreiberin verursacht wurden.
- Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente oder andere besonders wertvolle Gegenstände sollten nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
8. Gesetzliche Haftung
Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Betreiberin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ebenfalls unbeschränkt bleibt die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Betreiberin nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Verhalten auf dem Parkplatz
Auf dem gesamten Parkplatzgelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Den Anweisungen der Betreiberin und ihrer Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
Der Kunde haftet für von ihm, seinen Begleitpersonen oder seinem Fahrzeug schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Abstellen von nicht zugelassenen, nicht fahrbereiten oder verkehrsunsicheren Fahrzeugen ist nicht zulässig.
10. Fahrzeugschlüssel und persönliche Gegenstände
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, verbleiben Fahrzeugschlüssel und persönliche Gegenstände beim Kunden.
Die Betreiberin übernimmt keine Verwahrungspflicht für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.
11. Flugänderungen und Verspätungen
Änderungen der geplanten Rückkehrzeit, insbesondere aufgrund von Flugverspätungen, Flugausfällen oder Umbuchungen, sind der Betreiberin möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Flugverspätungen, verpasste Flüge oder sonstige Folgekosten, soweit diese nicht durch eine von der Betreiberin zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden.
12. Preise und Zahlung
Es gelten die bei der jeweiligen Buchung angegebenen Preise.
Zusatzleistungen, insbesondere die Beförderung von mehr als vier Personen, werden gesondert berechnet.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Betreiberin Gerichtsstand.
Stand: August 2026